Das bedingungslose Grundeinkommen 1.0 vs. 2.0 (BBM)
Seit Jahrhunderten denken Philosophen über ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) nach. Im Gegensatz zum unmenschlichen "wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen" gestatten die Menschenfreunde jedermann ein Recht auf ein menschenwürdiges Einkommen zu, ohne dies mit einem Zwang zur Arbeit zu verknüpfen.
Gegner dieser Großzügigkeit argumentieren, daß die Menschen nur arbeiten, wenn man sie dazu zwingt. Welch ein erbärmliches Menschenbild! Darauf gibt es zwei Antworten:
Das Streben nach Glück
Erstens würden sehr viele Menschen auch dann arbeiten wollen, wenn es ein BGE gäbe. Und zwar aus den gleichen Gründen, aus denen heute Millionen Niedriglöhner arbeiten, deren Nettoeinkommen unter (oder nur unwesentlich über) Hartz IV liegen. Rational betrachtet macht es keinen Sinn, daß diese Millionen Menschen für so wenig Geld arbeiten - und sie tun es trotzdem.
Wissenschaftler der "Ökonomische Glücksforschung" identifizierten dafür mehrere starke Motive:
- Erfüllung durch sinnstiftende Aufgaben
- Bekämpfung von Langeweile
- Erreichung eines persönlichen Ziels
- Neid auf Menschen mit höherem Einkommen/Vermögen
Glücklicher als eine objektiv gute Liebesbeziehung macht eine schlechtere Beziehung, die besser als die Beziehungen im Freundeskreis läuft. Menschen mit Mittelklasseautos, deren Freunde Kleinwagen fahren, sind glücklicher als Mercedes-S-Klasse-Besitzer, deren Freunde Rolls Royce besitzen. Menschen, die in der 3. Welt von 5 $ am Tag leben und von gleich armen Menschen umgeben sind, sind glücklicher als Millionäre unter Milliardären.
Auf die Arbeitswelt übertragen heißt das: Wer Glück daraus schöpfen will, daß er mehr besitzt als seine Nachbarn/Freunde, muß arbeiten. Wenn seine Nachbarn/Freunde auch arbeiten, wird er noch mehr Gehalt als sie anstreben. Hier trifft der Satz besonders gut zu: Wirtschaft ist zum Großteil Psychologie.
Weitere Antworten auf typische Fragen finden Sie hier.
Immer mehr Arbeitnehmer werden überflüssig
Der zweite Grund, der für ein BGE spricht: In unserem Wirtschaftssystem werden immer mehr Erwerbsfähige überflüssig. Auf Dauer braucht die Wirtschaft immer weniger Menschen, weil sie immer weiter rationalisiert. Jeremy Rifkin stellte fest: "Langfristig wird die Arbeit verschwinden."
Betrachten wir die Bundesrepublik. Von rd. 55 Mio. Erwerbsfähigen (dies schließt arbeitsfähige (Früh-) Rentner mit ein) haben nur rd. 25 Mio. einen echten Arbeitsplatz. Die restlichen Erwerbstätigen arbeiten in Taschengeldjobs. Rd. die Hälfte aller Erwerbsfähigen genügt also heute schon, damit die Wirtschaft produktionstechnisch bestens funktioniert. Wie die Automation eine Wirtschaft ermöglicht, die mit immer weniger Menschen Güter und Dienstleistungen produziert, lesen Sie hier.
Götz Werner formulierte im Magazin "brand eins", Nr. 3/2005 treffend: „Noch grundsätzlicher gedacht, hat die Wirtschaft zwei Aufgaben. Die eine, die betriebswirtschaftliche Aufgabe, ist es, die Menschen mit konsumfähigen Dienstleistungen und Gütern zu versorgen – das gelang noch nie so gut wie heute."
Da brandeins ständig die Adressen seiner Webseiten ändert und Links auf diese Seite meist nur kurz funktionieren, finden Sie den Artikel auch hier als pdf.
BGE in der Kritik der Froschköche
Das BGE greift die marktradikalen Froschköche an, nach deren Willen niemand unser Wirtschaftssystem infrage stellen darf und Menschen weiterhin bei möglichst niedrigen Löhnen zur Arbeit gezwungen werden müssen. Dementsprechend steht das BGE in der Kritik der Froschköche.
Unter "Allgemeine Kritik des BGE" steht z.B. bei Wikipedia die These von Professor Gerd H.: "Die Zahl der Arbeitsplätze hat sich durch Automatisierung vermehrt." In der ungekürzten Version seines Artikels meint der Herr Professor: "Die Computerindustrie schuf mehr Arbeitsplätze als sie vernichtete." Diese Argumentation offenbart die ganze Hilflosigkeit der Gegner. Man erkennt das Problem nicht nur nicht an, sondern behauptet einfach das Gegenteil - ohne einen einzigen Nachweis für die gewagten Behauptungen.
BGE für Arbeitslose: bedingungsloses Hartz IV
In der TV-Sendung "Anne Will" vom 07.12.2008 glaubte Thilo Sarrazin (SPD) - ein erklärter Gegner des Sozialstaats - das BGE mit dem Kostenargument erschlagen zu können. Götz Werner nannte daraufhin ein BGE von 800 €, das durch die Umsatzsteuer sehr wohl finanzierbar wäre. Bei 800 € monatlich liegt das BGE auf gleicher Höhe wie Hartz IV (incl. Wohngeld und Heizkosten). Einziger Unterschied. Die Bedingungen und Pflichten entfallen. Das ist ein Fortschritt - allerdings keine Verbesserung für Hartz IVer /Arbeitslose.
BGE für Erwerbstätige: Kombilohn mit erwünschtem Mitnahmeeffekt
Wenn alle Angestellten eines Unternehmens vom Staat ein Grundeinkommen von z.B. 800-1.000 € erhalten - wie reagieren dann die Unternehmen? Befürworter des BGE argumentieren, daß damit jeder Arbeitsplatz um
800-1.000 € billiger wird, weil die Arbeitgeber dementsprechend die Löhne kürzen. Die Lohnkürzung ist sogar ausdrücklich erwünscht (siehe Frage 5 bei "unternimm die Zukunft").
Prof. Christoph Butterwegge schrieb dazu am 24.05.2007 in der taz / am 28.05.2007 auf den Nachdenkseiten:
"Sowenig eine Kopfpauschale im Gesundheitssystem der unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit von Krankenversicherten gerecht würde, sowenig eignet sich jedoch das Grundeinkommen, um die tiefe Wohlstandskluft in der Gesellschaft zu schließen. Letztlich würde es als Kombilohn für alle wirken. Weil das Existenzminimum seiner Bezieher/innen gesichert wäre, könnten diese noch schlechter entlohnte Jobs annehmen, wodurch den Unternehmen mehr preiswerte Arbeitskräfte zur Verfügung stünden und die Gewinne noch stärker steigen würden. Gleichzeitig wäre die Regierung nicht nur ihrer Pflicht zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit enthoben, sondern auch die Durchsetzung weitreichender Deregulierungskonzepte möglich." (mehr)
Beim 3. Grundeinkommenskongress am 4.11.2008 an der Humboldt Universität Berlin trugen Günter Sölken und Götz Werner (siehe dieses Video von 3 Min. 45 Sek. - 6 Min. 50 Sek.) folgende Rechnung vor:
| Heute | BGE - Götz-Werner-Modell | |
| Bruttolohnkosten: | 3.600 € | 750 € |
| Bruttogehalt: | 3.000 € | 750 € |
| Sozialversicherung, Arbeitgeberanteil: | 600 € | 0 € |
| Sozialversicherung, Arbeitnehmeranteil: | 650 € | 0 € |
| Lohnsteuer (Klasse I): | 650 € | 0 € |
| BGE vom Staat an den Arbeitgeber: | 0 € | 1.000 € |
| Nettogehalt: | 1.750 € | 1.750 € |
Der Workshop, auf dem diese Rechnung vorgetragen wurde, trug den Titel:
"Wer profitiert wirklich"?
- Die Arbeitgeber werden nicht nur von Gewinnsteuern befreit, sondern sparen auch rd. 80% der Lohnkosten.
- Die Arbeitnehmer bekommen keinen Cent mehr als vorher ausbezahlt.
Da das BGE durch eine Umsatzsteuer von rd. 45% finanziert wird, müssen die Nettopreise zumindest um 18% sinken, um die höhere Umsatzsteuer auszugleichen. Ob die Arbeitgeber darüber hinaus die Preise senken, hängt von der Intensität des Wettbewerbs ab. In Branchen mit geringem Wettbewerb landet das BGE wahrscheinlich (zu einem nicht unerheblichen Teil) in den Taschen der Arbeitgeber.
Zu berücksichtigen ist auch die Zusammensetzung der Ausgaben privater Haushalte. Rd. zwei Drittel des Einkommens der meisten Haushalte werden ausgegeben für Miete, Wasser, Strom, Heizung, Müllgebühren, Treibstoff, Porto, öffentliche Verkehrsmittel und andere Dinge, bei denen beim BGE die Preise nicht sinken würden, weil:
- Monopolanbieter (Wasser, Müllentsorgung, etc.) keinen Wettbewerbsdruck haben
- Kartelle (Mineralölkonzerne, Strom- und Gasversorger) ihre Preise weitgehend absprechen
- Importeure
so extrem geringe Personalkostenanteile an der Produktpreisen haben,
daß das BGE keine nennenserte Rolle spielt
- Vermieter
mit dem BGE nicht in Berührung kommen und keinen Grund
für Mietsenkungen haben
Fazit: BGE 1.0 war gestern, Bandbreitenmodell (BGE 2.0) ist morgen
Das BGE in ein Schritt in die richtige Richtung. Man kann damit die Symptome der Mechanismen lindern, die Arbeitslosigkeit verursachen. Wir teilen auch das Ziel, alle Steuern bis auf eine Umsatzsteuer abzuschaffen und den Faktor Arbeit von Kosten zu entlasten. Denn größten Nutzen des BGE sehen wir darin, daß es immer mehr Menschen gedanklich für die Lösung des Bandbreitenmodells öffnet.
Allerdings gehen wir mit dem Bandbreitenmodell noch weit über das BGE hinaus, indem wir u.a. die Ursachen von Arbeitslosigkeit und Niedriglöhnen beseitigen.
Das Bandbreitenmodell enthält u.a. auch ein bedingungloses Grundeinkommen, und zwar das Steuersparmodell der "abwesenden Arbeitsplätze" (siehe "Arbeitsplatzprämiengesetz", Punkt 3).
Der größte Unterschied zum althergebrachten BGE ist die Tatsache, daß das Geld nicht vom Staat an die Unternehmen, sondern von den Unternehmen an die Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Das Bandbreitenmodell kostet den Staat also keinen Cent.
Darüber hinaus steigen Einkommmen und Kaufkraft aller Bürger (vom Kind bis zum Rentner) weit extremer als im BGE. Ein Vergleich:
| Bandbreitenmodell | BGE - Götz-Werner-Modell | |
| Bruttolohnkosten: | = Bruttogehalt | 750 € |
| Bruttogehalt vom Arbeitgeber: | mindestens 3.400 € | 750 € |
| Sozialversicherung, Arbeitgeberanteil: | 0 € | 0 € |
| Sozialversicherung, Arbeitnehmeranteil: | 0 € | 0 € |
| Lohnsteuer (Klasse I): | 0 € | 0 € |
| BGE vom Staat an den Arbeitgeber: | 0 € | 1.000 € |
| Nettogehalt: | mindestens 3.400 € | 1.750 € |
Im Bandbreitenmodell sind selbst asiatische Stundenlöhne von 0,00 Cent und kostenlose Automation keine Bedrohung mehr für Arbeitsplätze. Zudem löst das Bandbreitenmodell mit seinem Steuersystem u.a. das Problem der Staatsverschuldung (siehe Tabelle 3.6.1.).
Seit es das Bandbreitenmodell gibt, ist das BGE vollkommen überholt.